Die Kirchenvorstände aus Michelau, Schwürbitz und Neuensorg befassen sich derzeit mit der Frage, ob künftig auch Kinder bei den hiesigen Abendmahlsfeiern zugelassen werden sollen. Hintergrund ist die intensive Beschäftigung mit dem Thema Abendmahl in diesem Jahr. Auch der nächste gemeinsame Gemeindebrief, der im März erscheint, wird sich diesem Schwerpunkt widmen.
„Alle Gemeindeglieder sollen die Möglichkeit haben, sich an der Diskussion um das Abendmahl mit Kindern zu beteiligen“, erklärt Dekan Johannes Grünwald.
Die drei Kirchengemeinden wollen damit umsetzen, was der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern bereits vor 36 Jahren, im Jahr 1979, erstmalig empfohlen hat: die Zulassung von Kindern zum Heiligen Abendmahl. Diese Empfehlung wurde von der Landessynode im Herbst 2000 erneuert. „Grundsätzlich hat jeder und jede Getaufte das Recht auf Zulassung zum Heiligen Abendmahl“, erklärte die Landessynode damals.
Erforderlich sei allerdings eine sorgfältige Hinführung der Gemeinde, so Dekan Grünwald, insbesondere von Eltern und Kindern. Schließlich solle eine würdevolle Abendmahlsfeier weiterhin gewährleistet sein. Die letzte Entscheidung über die Zulassung liegt bei den Kirchenvorständen der einzelnen Kirchengemeinden. Die Gremien in der Pfarrei Michelau laden deshalb alle Gemeindeglieder ein, sich an der Meinungsbildung zu beteiligen.
Zum Bild: Bisher durfte in Michelau nur am Abendmahl teilnehmen, wer bereits konfirmiert war. Die Pfarrer in Michelau, Schwürbitz und Neuensorg – im Bild Pfarrer Roland Höhr (rechts) – überlegen, bald auch getauften Kindern Saft und Oblate zu reichen.